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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hermann Möller GmbH & Co. KG,
59067 Hamm, Otto-Brenner-Straße 11-19
1. Gültigkeit
Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unserer Firma gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Auch bei entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden bleiben unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.
2. Lieferzeiten und Auftragserledigung
Die in unseren Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd, werden aber so gut wie möglich eingehalten.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Ausführung sind ausgeschlossen.
Alle von uns geleisteten Arbeiten werden It. VOB ausgeführt. Gewährleistungsansprüche des Kunden unterliegen ebenso der VOB. Eine Übernahme des BGB auf Gewährleistung ist nicht vereinbart. Ansonsten geben wir die von unseren Vorlieferanten genannten Gewährleistungen an unsere Kunden weiter. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche bei uns anzumelden. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden zählt ab Rechnungsdatum oder ab einer Zwischen- bzw. Endabnahme. Reparaturarbeiten sind von Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter oder auch fest eingebauter Ware vor.
4. Preise
Die Angebote unserer Firma sind freibleibend. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich ohne MwSt. Die MwSt. wird gesondert ausgeworfen, jeweils in der z.Zt. gesetzlichen Höhe.
Stundenlohnarbeiten werden zum am Rechnungs-Datum gültigen Stunden-Satz berechnet, auch wenn das Angebot einen anderen Satz ausweist.
Bei Reparaturarbeiten wird wie bei den Stundenlohnarbeiten abgerechnet; Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten, zuzüglich einer KM-Pauschale.
5. Zahlungsweise
Die Zahlung der Rechnung ist sofort netto ohne Abzug zu leisten.
Bei Zielüberschreitung ist die Hermann Möller GmbH u. Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Fälligkeit der Zahlung wird durch etwaige Mängelrügen nicht beeinträchtigt.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Vertrag ist deutsches Recht maßgebend.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist jeweils Hamm.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamm wird hiermit ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes vereinbart.

QUALITÄT NACH MASS - SERVICE UND BERATUNG
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